Rechtsprechung
   BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7101
BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 4/85 (https://dejure.org/1986,7101)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1986 - 11b RAr 4/85 (https://dejure.org/1986,7101)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1986 - 11b RAr 4/85 (https://dejure.org/1986,7101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufliche Rehabilitation - Förderungsdauer der Umschulung - Anerkennungspraktikum - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungsfehler

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 1/78

    Höchstdauer der Berufsförderung

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 4/85
    Durch eine unrichtige Informierung entsteht keine Verpflichtung des Sozialleistungsträgers, sich dementsprechend gesetzwidrig zu verhalten; der Vertrauensschutz des Bürgers in die Richtigkeit einer Auskunft oder formlosen Zusage findet seine Grenze in dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl BSG 25.10.1978 1 RA 1/78 = SozR 2200 § 1237 Nr. 10).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 74/83

    Zur Frage, ob berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation durch einen

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 4/85
    Der Herstellungsanspruch darf nicht zur Herbeiführung eines gesetzwidrigen Zustandes führen; er kann nicht bewirken, daß die Vorschriften über die Regelförderungsdauer außer acht gelassen werden (vgl BSG 12.12.1984 7 RAr 74/83 = SozR 4100 § 56 Nr. 18).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 38/78

    Zur Möglichkeit der Weiterverfolgung des Begehrens auf Umschulungsförderung,

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 4/85
    Bei einer Rehabilitationsmaßnahme bestimmt sich, das maßgebende Gesetz nach dem Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme erforderlich geworden ist (vgl BSG 15.3.1979 11 RA 38/78 = SozR 2200 § 1236 Nr. 16); ist die Maßnahme zur Zeit der Bescheiderteilung schon begonnen worden, bestimmt als - spätester - Zeitpunkt der des Maßnahmebeginns das anzuwendende Recht.
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Dies entspricht der bereits zuvor geltenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und des Umfangs der Förderung auf den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns abzustellen war (so zum anzuwendenden Recht und zur Unbeachtlichkeit späterer Änderungen: BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 16; BSG Urteil vom 20. März 1986, 11b RAr 4/85, veröffentlicht in juris, jeweils mwN).
  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    01.01.1998 geltenden Fassung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) vom 24.03.1997 (BGBl I S 594) sind bei Änderungen des SGB III die im Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2005, B 11a AL 23/05 R juris Rn. 13; BSGE 89, 192 = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 16; BSG, Urteil vom 20.03.1986, 11b RAr 4/85).

    Bei der Förderfähigkeit ist jedoch auf den Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme abzustellen (BSG, Urteil vom 17.11.2005, B 11a AL 23/05 R juris Rn. 13; BSGE 89, 192 = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 16; BSG, Urteil vom 20.03.1986, 11b RAr 4/85).

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen

    Für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und des Umfangs der Förderung ist auf den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns abzustellen (so zum anzuwendenden Recht und zur Unbeachtlichkeit späterer Änderungen: BSG, Urteil vom 20. März 1986 - 11b RAr 4/85 - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.1985 - L 3 Ar 2003/83

    Anzuwendendes Recht bei Rehabilitationsmaßnahmen - Teilförderung - Bestimmung der

    Rechtszug: vorgehend SG Ulm 1983-09-15 S 6 Ar 1518/82 nachgehend BSG 1986-03-20 11b RAr 4/85.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht